Steuern
P2P-Kredite richtig versteuern: Anlage KAP erklärt
Schritt für Schritt: So gibst du P2P-Zinsen in der Anlage KAP an, rechnest Quellensteuer an und setzt Verluste steuerlich ab.

Zinsen aus P2P-Krediten sind in Deutschland steuerpflichtig: Es gilt die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag – zusammen 26,375 %, mit Kirchensteuer rund 28 %. Der entscheidende Unterschied zum Depot bei einer deutschen Bank: Keine der gängigen P2P-Plattformen führt deutsche Steuern für dich ab. Du musst die Erträge selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben – und je nach Sitzland der Plattform vorab einbehaltene Quellensteuer anrechnen lassen. Dieser Leitfaden führt durch alle Stationen: Steuersatz, Anlage KAP, Quellensteuer nach Ländern, Sonderfälle wie Bondora Go & Grow und die Frage, wann sich Verluste absetzen lassen.
Keine Steuerberatung
Dieser Artikel gibt den sorgfältig recherchierten Stand von Juli 2026 wieder, ist aber keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt sie nicht. Steuerrecht ändert sich, und dein Einzelfall kann von den beschriebenen Regeln abweichen. Verbindliche Auskünfte geben nur ein Steuerberater, ein Lohnsteuerhilfeverein oder dein Finanzamt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wie werden P2P-Kredite in Deutschland besteuert?
Zinsen aus P2P-Krediten sind Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG – steuerlich also dasselbe wie Zinsen aus Anleihen oder Festgeld. Damit gilt die Abgeltungsteuer mit ihrem pauschalen Satz, unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz:
| Konstellation | Gesamtbelastung auf P2P-Zinsen |
|---|---|
| Ohne Kirchensteuer | 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli darauf) |
| Mit Kirchensteuer 8 % | rund 27,8 % |
| Mit Kirchensteuer 9 % | rund 28,0 % |
| Günstigerprüfung (persönlicher Satz unter 25 %) | dein individueller Steuersatz |
Drei Grundregeln bestimmen, was davon bei dir ankommt:
Der Sparerpauschbetrag gilt auch für P2P. Die ersten 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr (2.000 € bei zusammenveranlagten Paaren) bleiben steuerfrei – gerechnet über alle Kapitalerträge hinweg, also Zinsen, Dividenden und Fondserträge zusammen. Einen Freistellungsauftrag, wie du ihn bei deiner Bank stellst, kannst du bei ausländischen P2P-Plattformen allerdings nicht einreichen. Der Pauschbetrag wird deshalb erst in der Steuererklärung berücksichtigt.
Es zählt der Zufluss, nicht die Auszahlung aufs Bankkonto. Steuerpflichtig sind Zinsen in dem Jahr, in dem sie deinem Plattformkonto gutgeschrieben werden – auch wenn du sie sofort reinvestierst und nie auf dein Girokonto überweist. Umgekehrt gilt: Zinsen, die ein säumiger Kreditnehmer schuldet, aber noch nicht gezahlt hat, sind noch kein steuerpflichtiger Ertrag.
Die Günstigerprüfung kann sich lohnen. Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % – etwa bei Studierenden, Rentnern oder in Elternzeit –, kannst du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet dann automatisch mit dem für dich günstigeren Satz.
Steuer schmälert die Rendite spürbar
Aus beworbenen 10 % Zinsen werden nach Abgeltungsteuer und Soli rund 7,4 % – vor Ausfällen und Gebühren. Wer Plattformrenditen vergleicht, sollte immer netto denken. Wie sich die Brutto-Werbezahlen sonst noch relativieren, zeigt unser Artikel Rendite und Risiken.
P2P-Zinsen in der Steuererklärung: Anlage KAP Schritt für Schritt
Weil ausländische Plattformen keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten, bist du nach § 32d Abs. 3 EStG verpflichtet, diese Erträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Das ist keine Kür, sondern Pflichtveranlagung – auch dann, wenn du sonst keine Steuererklärung abgeben müsstest. Der Ablauf:
1. Steuerreport der Plattform herunterladen. Fast alle Anbieter stellen einen Jahresbericht über die Erträge bereit – bei Mintos und Bondora als eigenen Steuerreport, bei kleineren Plattformen teils nur als Kontoauszug. Ein auf die deutsche Anlage KAP zugeschnittenes Format bietet nach unserer Prüfung keine der gängigen Plattformen; welche Reports es je Anbieter gibt, steht in unseren Plattform-Analysen.
2. Erträge zusammenrechnen. Steuerpflichtig sind alle Zinsen und zinsähnlichen Erträge des Kalenderjahres: laufende Zinsen, Verzugszinsen, Zinsen aus Rückkäufen sowie Gewinne aus Zweitmarktverkäufen. Rechne in Euro; bei Fremdwährungskonten gilt der Kurs zum Zuflusszeitpunkt.
3. In die Anlage KAP eintragen. Ausländische Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug gehören in den Abschnitt „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" – im Formular für das Steuerjahr 2025 ist das Zeile 18. Die Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr; verlass dich auf die Abschnittsüberschrift, dein Steuerprogramm oder die Ausfüllhilfe von Finanztip.
4. Ausländische Quellensteuer anrechnen. Hat das Sitzland der Plattform bereits Quellensteuer einbehalten (dazu gleich mehr), trägst du die anrechenbaren Beträge in Zeile 41 der Anlage KAP ein – das Finanzamt zieht sie von deiner deutschen Steuer ab.
Ein durchgerechnetes Beispiel: Du hast 2025 bei Mintos 1.000 € Zinsen erhalten, Lettland hat 5 % Quellensteuer (50 €) einbehalten. Dein Sparerpauschbetrag ist durch andere Kapitalerträge bereits ausgeschöpft. Die deutsche Steuer beträgt 26,375 % von 1.000 € = 263,74 €. Darauf werden die 50 € lettische Quellensteuer angerechnet – es bleiben 213,74 € Nachzahlung. Netto behältst du also rund 736 € von 1.000 € Bruttozinsen.
Die Frist: Für das Steuerjahr 2025 ist die Erklärung regulär bis zum 31. Juli 2026 abzugeben; mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist deutlich.
Quellensteuer: Wenn das Sitzland der Plattform zuerst zugreift
Einige Länder besteuern Zinsen an ausländische Anleger direkt an der Quelle – die Plattform behält dann einen Teil deiner Zinsen ein und führt ihn an ihr heimisches Finanzamt ab. Für die Plattformen aus unserem Vergleich sieht die Lage so aus (Stand Juli 2026):
| Sitzland | Plattformen | Quellensteuer | Reduktion möglich |
|---|---|---|---|
| Estland | Bondora, EstateGuru, IUVO | keine | – |
| Kroatien | Robo Cash | keine | – |
| Lettland | Mintos, Twino, Debitum, Capitalia | 5–20 % je nach Plattform | Steueransässigkeit hinterlegen bzw. Ansässigkeitsbescheinigung einreichen |
| Litauen | InRento, InSoil, Crowdpear | 15 % | per Formular DAS-1 plus Ansässigkeitsbescheinigung auf 10 % |
| Ohne Einbehalt | PeerBerry | keine | – |
Lettland: seit 2022 meist 5 % für EU-Anleger
Lettland verlangt auf Zinsen grundsätzlich 20 % Quellensteuer. Seit dem 14. November 2022 gilt für Privatanleger aus der EU und dem EWR ein reduzierter Satz von 5 %: Bei Mintos genügt dafür die einmalige Hinterlegung der Steueransässigkeit im Konto, bei Debitum ist eine vom Finanzamt bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung nötig. Nicht jeder lettische Anbieter fällt unter dieselbe Regelung: Bei Capitalia gelten nach unserer Recherche 10 % mit Ansässigkeitsbescheinigung. Prüfe den konkreten Satz im Steuerbereich deines Plattformkontos – und hinterlege die Nachweise bevor Zinsen fließen, denn zu viel einbehaltene Steuer holst du dir nur mühsam zurück.
Litauen: 15 %, auf 10 % reduzierbar
Litauen behält auf Zinsen an ausländische Privatanleger 15 % ein. Über das Formular DAS-1 mit Ansässigkeitsbescheinigung lässt sich der Satz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen auf 10 % senken – relevant für InRento, InSoil und Crowdpear, das seine Anleger beim Login selbst auf diese Reduktion hinweist. Wie du an dieses Formular kommst und es ausfüllst, erklärt der Abschnitt weiter unten.
Estland und Kroatien: keine Quellensteuer
Estland und Kroatien erheben auf Zinszahlungen an ausländische Privatanleger keine Quellensteuer. Erträge von Bondora, EstateGuru oder Robo Cash kommen also brutto bei dir an – die gesamte Versteuerung läuft über deine deutsche Steuererklärung. Auch PeerBerry behält nach eigenen Angaben keine Quellensteuer ein.
Ansässigkeitsbescheinigung und DAS-1: die Nachweise besorgen
Damit das Sitzland nur den niedrigen Abkommenssatz einbehält, musst du ihm belegen, dass du in Deutschland steuerpflichtig bist. Dafür gibt es zwei Dokumente:
Die Ansässigkeitsbescheinigung stellt dein deutsches Finanzamt aus; sie bestätigt schlicht deine Steueransässigkeit in Deutschland. Den Vordruck gibt es in zwei Varianten: Vorrangig nutzt du das Formular, das der ausländische Staat vorschreibt – nur wenn er keines bereitstellt, greifst du zum amtlichen deutschen Vordruck (unter anderem auf Englisch). Du trägst deine Daten ein, reichst das Formular über Mein ELSTER bei deinem Finanzamt ein, und das Amt bestätigt die Ansässigkeit mit Stempel und Unterschrift. Die bestätigte Bescheinigung hinterlegst du anschließend im Steuerbereich deines Plattformkontos.
Das Formular DAS-1 (litauisch FR0021) ist der litauische Antrag auf den reduzierten Satz. Es ist auf Litauisch – in der Praxis stellen die Plattformen aber eine vorausgefüllte Fassung bereit. Du trägst nur deine Erträge ein; die Bestätigung deiner Ansässigkeit übernimmt entweder die Steuerbehörde in einem eigenen Abschnitt, oder du legst deine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung bei. Das komplette Paket schickst du an die Plattform, nicht an die litauische Behörde. Die genaue Abschnittsaufteilung variiert, und das DAS-1 gilt jeweils nur für ein Kalenderjahr – halte dich an die Ausfüllhilfe deiner Plattform.
Bei welchen Plattformen? Das DAS-1 brauchst du bei litauischen Anbietern, aus unserem Vergleich InRento und InSoil. Bei den lettischen Plattformen ist das Bild uneinheitlich: Für Mintos genügt seit November 2022 die einmalige Auswahl deiner Steueransässigkeit im Konto – ganz ohne Papier; Debitum und Capitalia verlangen nach unserer Recherche weiterhin eine hinterlegte Ansässigkeitsbescheinigung. Bei den estnischen und kroatischen Anbietern (Bondora, EstateGuru, Robo Cash) sowie bei PeerBerry ist gar kein Nachweis nötig, weil dort keine Quellensteuer anfällt.
Zuerst hinterlegen, dann investieren
Ein Ansässigkeitsnachweis wirkt nur für Zinsen, die nach seiner Hinterlegung gutgeschrieben werden. Wer ihn zu spät einreicht, zahlt bis dahin den vollen Satz – und muss die zu viel einbehaltene Steuer mühsam direkt im Ausland zurückfordern.
Anrechnung in Deutschland: so vermeidest du die Doppelbesteuerung
Einbehaltene ausländische Quellensteuer ist kein verlorenes Geld: Über Zeile 41 der Anlage KAP wird sie auf deine deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Die Anrechnung ist allerdings auf den Satz gedeckelt, den das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt – bei Zinsen aus Lettland und Litauen sind das 10 %. Die reduzierten 5 % (Lettland) bzw. 10 % (Litauen) liegen innerhalb dieses Deckels und sind damit voll anrechenbar. Wurden dir mangels Nachweis mehr abgezogen, als das Abkommen erlaubt – bei Lettland etwa 20 statt 5 % –, rechnet das deutsche Finanzamt trotzdem nur den DBA-Satz an. Die zu viel einbehaltene Differenz erstattet nicht Deutschland, sondern allein die Steuerbehörde des Sitzlandes.
Und dieser Weg ist mühsam. Du stellst einen Erstattungsantrag bei der ausländischen Behörde – in Lettland bei der VID –, oft mit Formularen in der Landessprache und mit langer Bearbeitungszeit; Mintos beschreibt das Verfahren für Lettland in einer Anleitung. Ob sich der Aufwand lohnt, ist eine reine Rechenfrage: Zurückholen kannst du nur den Teil oberhalb des DBA-Satzes, und dem steht ein spürbarer Aufwand gegenüber. Als Faustregel lohnt der Antrag erst bei einem nennenswerten Betrag – bei wenigen Euro zu viel gezahlter Steuer zehren Mühe und Nerven die Erstattung auf. Der klar bessere Weg ist deshalb, es gar nicht so weit kommen zu lassen: Hinterlege die Ansässigkeitsbescheinigung bzw. das DAS-1, bevor die ersten Zinsen fließen – dann behält die Plattform von Anfang an nur den reduzierten Satz ein, und ein Rückholverfahren im Ausland erübrigt sich.
Eine Übersicht der anrechenbaren Sätze je Land veröffentlicht das Bundeszentralamt für Steuern (PDF, Stand 2024).
Sonderfälle: Go & Grow, Zweitmarkt und Boni
Bondora Go & Grow: der Streit um den Zuflusszeitpunkt
Bei Bondora Go & Grow werden Erträge täglich gutgeschrieben und sind jederzeit abrufbar. Genau daran hängt eine ungeklärte Steuerfrage: Nach der vorherrschenden, vorsichtigen Auffassung sind die Gutschriften bereits mit der täglichen Buchung zugeflossen – du müsstest sie also jedes Jahr versteuern, auch ohne Auszahlung. Eine Gegenauffassung argumentiert, der Ertrag entstehe erst bei der tatsächlichen Auszahlung vom Go-&-Grow-Konto. Eine offizielle Klärung durch Finanzverwaltung oder Rechtsprechung gibt es bisher nicht; Bondora selbst verweist auf den Steuerberater. Wer auf Nummer sicher gehen will, versteuert die jährlichen Gutschriften laufend – wer die Auszahlungslösung wählen möchte, sollte das vorher steuerlich klären lassen und konsistent dabei bleiben.
Zweitmarkt und Kursgewinne
Verkaufst du Kreditanteile oder Notes über einen Zweitmarkt mit Aufschlag, ist der Gewinn als Veräußerungsgewinn nach § 20 Abs. 2 EStG steuerpflichtig – mit demselben Satz wie Zinsen. Kaufst du mit Abschlag und der Kredit wird voll zurückgezahlt, ist die Differenz ebenfalls steuerpflichtiger Ertrag. Verkäufe mit Verlust wirken spiegelbildlich (dazu unten mehr).
Boni, Cashback und Freundschaftswerbung
Start- und Werbeboni der Plattformen sind in der Regel keine Kapitalerträge, sondern sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG: Sie gehören in die Anlage SO und bleiben steuerfrei, solange alle sonstigen Leistungen eines Jahres zusammen unter der Freigrenze von 256 € bleiben. Achtung, Freigrenze heißt: Ab 256 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil – dann allerdings mit deinem persönlichen Steuersatz. Die Abgrenzung im Detail (etwa bei Cashback, das direkt an ein Investment gekoppelt ist) ist nicht abschließend geklärt; eine Einordnung liefert die Kanzlei WINHELLER.
Kann ich Verluste aus P2P-Krediten steuerlich absetzen?
Ja – die Rechtslage hat sich für Anleger zuletzt deutlich verbessert. Der Reihe nach:
Ausfälle sind anerkannte Verluste. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 2017 (VIII R 13/15) steht fest: Der endgültige Ausfall einer privaten Darlehensforderung führt zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das gilt auch für P2P-Kredite.
Die 20.000-€-Deckelung ist Geschichte. 2020 hatte der Gesetzgeber die Verrechnung von Ausfallverlusten auf 10.000 €, später 20.000 € pro Jahr begrenzt (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG a. F.). Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde diese Beschränkung rückwirkend für alle offenen Fälle aufgehoben – Ausfallverluste sind seitdem wieder unbegrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar. Viele ältere Ratgeber-Artikel sind an dieser Stelle überholt. Wichtig bleibt: Die Verrechnung funktioniert nur innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen, nicht mit Gehalt oder Mieteinnahmen; ungenutzte Verluste trägt das Finanzamt ins Folgejahr vor.
Die eigentliche Hürde heißt „endgültig". Ein Verlust zählt steuerlich erst, wenn feststeht, dass keine Rückzahlungen mehr kommen. Ein bloßer Zahlungsverzug reicht nicht – und selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Schuldner genügt nach der BFH-Rechtsprechung in der Regel noch nicht. Endgültig ist der Ausfall etwa dann, wenn der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (BFH, VIII R 28/18) oder das Verfahren mangels Masse abgeschlossen wurde; die Linie wurde zuletzt 2024 bestätigt (BFH, VIII R 8/22). Bei P2P-Krediten mit laufenden Inkasso- oder Rückkaufprozessen kann sich diese Endgültigkeit über Jahre hinziehen.
Was heißt das praktisch? Drei Konstellationen:
Plattform-Pleiten und Betrugsfälle. Bei den Exit-Scams von Envestio, Kuetzal und Grupeer (2019/2020) verloren Anleger zusammen zweistellige Millionenbeträge. Steuerlich anerkannt wurden solche Verluste erst, als der endgültige Ausfall belegbar war – Anleger brauchten Nachweise wie Insolvenzberichte, Schriftverkehr mit Anwälten oder eine Strafanzeige. Wer betroffen ist, sollte jede Mitteilung der Plattform, des Insolvenzverwalters und der Ermittlungsbehörden archivieren.
Laufende Restrukturierungen – Beispiel Ventus Energy. Ventus Energy ging 2026 mit über 94 Millionen Euro Anlegergeld in die Restrukturierung (unsere Ventus-Energy-Analyse zeichnet den Fall nach). Steuerlich gilt hier: Solange das Verfahren läuft und Rückflüsse möglich sind, ist der Verlust noch nicht endgültig – er lässt sich also aktuell nicht absetzen. Erst wenn das Verfahren beendet ist oder feststeht, welche Quote Anleger erhalten, wird der Differenzbetrag als Verlust ansetzbar.
Der sauberere Weg: Verkauf mit Verlust. Wo ein Zweitmarkt existiert, lässt sich ein notleidender Kreditanteil auch unter Nennwert verkaufen. Der Veräußerungsverlust ist mit dem Verkauf realisiert – ohne jahrelanges Warten auf die Endgültigkeit des Ausfalls. Ob sich das lohnt, hängt vom erzielbaren Preis ab.
Verluste dokumentieren, bevor sie entstehen
Das Finanzamt erkennt P2P-Verluste nur mit Belegen an. Sichere laufend Kontoauszüge, Jahresreports und Plattform-Mitteilungen – gerade bei Anbietern in Schieflage. Ist eine Plattform erst offline, kommst du an keine Nachweise mehr.
Praxis-Checkliste: P2P-Steuern im Griff behalten
- Jahresreports sichern, sobald sie verfügbar sind – und zusätzlich zum Jahreswechsel einen Kontoauszug je Plattform exportieren.
- Steueransässigkeit bzw. Ansässigkeitsbescheinigung hinterlegen, bevor die ersten Zinsen fließen (Lettland, Litauen) – das spart dir das mühsame Erstattungsverfahren im Ausland.
- Alle Plattformen erfassen, auch die mit kleinen Beträgen. Die Erträge aller Anbieter werden zusammengerechnet.
- Zuflüsse dem richtigen Jahr zuordnen: Es zählt die Gutschrift auf dem Plattformkonto, nicht die Auszahlung aufs Girokonto.
- Ehrlich bleiben. Lizenzierte Plattformen wie Mintos sind als Wertpapierfirmen in den automatischen Informationsaustausch der Steuerbehörden (CRS) eingebunden – das deutsche Finanzamt kann von deinen Konten erfahren. Nicht erklärte Kapitalerträge sind Steuerhinterziehung (§ 370 AO); wer Altjahre nachholen muss, sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige mit einem Steuerberater vorbereiten.
- Steuerberater einschalten, wenn es komplex wird: Go & Grow, größere Ausfälle, Auslandserstattungen oder hohe Summen sind gut investiertes Beratungshonorar.
Ein Steuerberater lohnt sich bei P2P-Investments früher, als viele denken – nicht wegen des Rechenwegs, sondern wegen der Graubereiche: Zuflusszeitpunkte, Endgültigkeit von Ausfällen und die Behandlung einzelner Plattformkonstrukte sind Einzelfallfragen. Dieser Artikel gibt dir die Landkarte; die verbindliche Route für deinen Fall kennt nur die persönliche Beratung.
Quellen und weiterführende Links
Gesetze und Rechtsprechung:
- § 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 32d EStG – gesonderter Steuertarif, Pflichtveranlagung
- BFH, Urteil vom 24.10.2017, VIII R 13/15 – Forderungsausfall als Verlust
- BFH, Urteil vom 01.07.2021, VIII R 28/18 – Endgültigkeit bei Masseunzulänglichkeit
- Flick Gocke Schaumburg: JStG 2024 und der Wegfall der Verlustverrechnungsbeschränkung
Fachliche Einordnungen und Ausfüllhilfen:
- Steuerberaterin Bettina Kuhn: Besteuerung von Einnahmen aus P2P-Krediten
- Finanztip: Anlage KAP ausfüllen
- Finanzfluss: Steuern bei P2P-Krediten
- Bundeszentralamt für Steuern: anrechenbare ausländische Quellensteuern (PDF)
Plattform-Informationen:
- Mintos: Quellensteuer-Erstattung bei der lettischen VID
- Bondora: Besteuerung von Go & Grow
- P2P-Kredite.com: Lettland senkt Quellensteuer auf 5 %
Wie die einzelnen Plattformen mit Steuerreports und Quellensteuer umgehen, liest du in unseren Plattform-Analysen – und warum Steuern nur einer von mehreren Renditefressern sind, im Artikel Rendite und Risiken.
Häufige Fragen
Wie werden P2P-Kredite in Deutschland versteuert?
Zinsen aus P2P-Krediten sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und unterliegen der Abgeltungsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, mit Kirchensteuer rund 28 %. Da ausländische Plattformen keine deutsche Steuer abführen, musst du die Erträge selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben.
Muss ich P2P-Zinsen angeben, wenn sie unter dem Sparerpauschbetrag liegen?
Bleiben deine gesamten Kapitalerträge – aus allen Quellen zusammen – unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung), fällt keine Steuer an. Formal verlangt § 32d Abs. 3 EStG aber die Angabe von Kapitalerträgen ohne Steuerabzug in der Steuererklärung. Der sichere Weg ist, die Erträge anzugeben; das Finanzamt berücksichtigt den Pauschbetrag automatisch.
Behalten P2P-Plattformen automatisch Steuern ein?
Deutsche Abgeltungsteuer behält keine der gängigen Auslandsplattformen ein – die Versteuerung liegt komplett bei dir. Einige Sitzländer greifen aber vorab per Quellensteuer zu: Lettland (z. B. Mintos, Twino) und Litauen (z. B. InRento, InSoil, Crowdpear) behalten je nach Plattform 5 bis 20 % ein, Estland und Kroatien erheben auf Zinsen an ausländische Privatanleger keine Quellensteuer.
Wo trage ich P2P-Zinsen in der Anlage KAP ein?
Ausländische Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug gehören in der Anlage KAP in den Abschnitt 'Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben' – im Formular für das Steuerjahr 2025 ist das Zeile 18. Angerechnet wird ausländische Quellensteuer über Zeile 41. Die Zeilennummern können sich von Jahr zu Jahr ändern.
Kann ich Verluste aus P2P-Krediten von der Steuer absetzen?
Ja. Der endgültige Ausfall einer privaten Darlehensforderung ist ein steuerlich anzuerkennender Verlust (BFH, VIII R 13/15). Die frühere Deckelung auf 20.000 € pro Jahr wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend für alle offenen Fälle abgeschafft. Die Hürde in der Praxis: Der Verlust zählt erst, wenn endgültig feststeht, dass nichts mehr zurückfließt – ein bloßer Zahlungsverzug reicht nicht.
Was gilt für die lettische Quellensteuer bei Mintos?
Lettland behält auf Zinsen grundsätzlich 20 % Quellensteuer ein. Seit November 2022 gilt für Privatanleger aus der EU und dem EWR ein reduzierter Satz von 5 %, bei Mintos genügt dafür die einmalige Hinterlegung der Steueransässigkeit im Konto. Die einbehaltenen 5 % kannst du über Zeile 41 der Anlage KAP auf deine deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen.
Wie senke ich die ausländische Quellensteuer auf P2P-Zinsen?
Über einen Ansässigkeitsnachweis. Bei litauischen Plattformen (etwa InRento, InSoil oder Crowdpear) reichst du das Formular DAS-1 zusammen mit einer Ansässigkeitsbescheinigung deines Finanzamts ein und senkst den Satz von 15 auf 10 %. Bei Mintos genügt seit November 2022 die einmalige Auswahl deiner Steueransässigkeit im Konto. Wichtig: den Nachweis hinterlegen, bevor die ersten Zinsen fließen – sonst holst du zu viel einbehaltene Steuer nur mühsam direkt im Ausland zurück.
Wie wird Bondora Go & Grow versteuert?
Nicht abschließend geklärt. Die vorherrschende und vorsichtige Sichtweise: Die täglich gutgeschriebenen Erträge gelten als zugeflossen, weil sie jederzeit abrufbar sind, und sind damit im Jahr der Gutschrift zu versteuern. Eine Gegenauffassung will erst die tatsächliche Auszahlung besteuern. Eine offizielle Klärung durch Finanzverwaltung oder Rechtsprechung fehlt – im Zweifel den eigenen Steuerberater fragen.
Was passiert, wenn ich P2P-Einkünfte nicht angebe?
Das Verschweigen steuerpflichtiger Kapitalerträge ist Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – mit Nachzahlung, Zinsen und möglichem Strafverfahren. Lizenzierte Plattformen wie Mintos unterliegen als Wertpapierfirmen dem automatischen Informationsaustausch, das deutsche Finanzamt kann also von deinem Konto erfahren. Wer bisher nicht erklärt hat, sollte mit einem Steuerberater über eine strafbefreiende Selbstanzeige sprechen.